Allgemeine Geschäftsbedingungen der Softland GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen von Softland (folgend SL genannt) erfolgen ausschließlich nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft, nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von SL ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen durch SL bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von SL erfolgen grundsätzlich freibleibend, das heißt sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben. Der Vertrag kommt sodann mit der Annahme der schriftlichen Bestellung des Kunden durch SL zustande.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Inhalt des Vertrages sind allein die in der Auftragsbestätigung von SL spezifizierten Leistungen. Die Installation, Wartung, laufende Betreuung sowie Einarbeitung der Bedienungskräfte wird von der Leistungspflicht von SL nicht umfasst.

3.2 Die Lieferung erfolgt nach den Spezifikationen des jeweiligen Herstellers. Die Lieferpflicht beschränkt sich auf die bei Vertragsschluss jeweils gültige Anlagen- und Programmversion. Die Verantwortung für die Auswahl der Produkte und die mit ihnen vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie das Zusammenwirken einzelner Komponenten liegt beim Kunden. Für die Rahmenbedingungen ist der Kunde verantwortlich.

4. Lieferung und Gefahrenübergang

4.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

4.2 Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Die Abnahme der Lieferung kann nicht wegen des Fehlens einzelner Teile einer Bestellung oder wegen geringfügigen Beanstandungen abgelehnt werden, es sei denn , dass die Gebrauchsfähigkeit der Ware dadurch unzumutbar beeinträchtigt ist.

4.3 Lieferzeit- und Leistungszeitangaben von SL erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der Lieferlage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche verbindliche Lieferzusage für einen fixen Termin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

4.4 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn SL an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwendbar sind. Als Ereignis von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Lieferanten. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten und das wirtschaftliche Interesse des Kunden an der Leistung deshalb entfallen, so kann dieser von dem Vertrag insoweit nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zurücktreten. Dem Kunden stehen keine Schadenersatzansprüche zu.

5. Preise- und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise von SL. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, jedoch nicht vor Anlieferung der Ware.

5.3 Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.

5.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SL berechtigt, ihm für die Dauer des Rückstandes Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr bedarf es hierzu keiner Mahnung. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5.5 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels) sowie bei Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens und im Falle des Zahlungsverzuges, ist SL berechtigt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in Höhe des vollen Kaufpreises zu verlangen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so ist SL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Geräte jederzeit wieder an sich zu nehmen. Hierzu gestattet der Kund bereits jetzt unwiderruflich Zutritt zu seinen Räumen während den allgemeinen Geschäftszeiten.

5.6 Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der erst künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstehenden Forderungen, bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von SL. Die Forderungseinstellung in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht ; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

6.2 Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. SL wird von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall von Ziff. 6.5. vorliegt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt zur Sicherheit an SL ab; SL nimmt die Abtretung an. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Saldo aus dem Kontokorrent an SL ab.
Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Solange er seinen Verpflichtungen gegenüber SL nachkommt und kein Fall von Ziff. 6.5 vorliegt, wird SL von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen. Auf Verlangen hat der Kunde SL die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu erteilen. SL ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.

6.3 Der Kunde ist zur sachgemäßen Behandlung der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter zu belasten. Von eventuellen Pfändungen, Zwangsvollstreckungen oder sonstigen Maßnahmen, die die Eigentumsrechte von SL beeinträchtigen könnten, ist SL unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

6.4 Eine Verarbeitung, Vermischung oder Veränderung der Vorbehaltsware erfolgt für SL als Hersteller im Sinne von _950 BGB. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Abs. 1. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, SL nicht gehörenden Sachen untergehen sollte, überträgt der Kunde SL bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Materialien zur Zeit der Verarbeitung. Die Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Abs. 1.

6.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SL nach Ablauf angemessener Nachfrist berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit wieder an sich zu nehmen ohne von dem Vertrag zurückzutreten. Hierzu gestattet der Kunde bereits jetzt unwiderruflich Zutritt zu seinen Räumen während der allgemeinen Geschäftszeiten. Das gleiche gilt bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der zukünftigen Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden begründen ( z.B. Nichteinlösen eines Schecks oder Wechsels).

6.6 SL verpflichtet sich, ihre Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen 20% übersteigt.

7. Zusicherungen

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, dienen die in den Leistungsspezifikationen, Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Schriftstücken enthaltenen Angaben und Abbildungen lediglich der Warenbeschreibung und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des §459 Abs. 2 BGB sind ausdrücklich und schriftlich als Zusicherung zu kennzeichnen.

8. Gewährleistung

8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu garantieren und Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. SL übernimmt die Gewährleistung allein im Rahmen der jeweiligen Herstellerspezifikation. SL gewährleistet insoweit die technische Tauglichkeit der gelieferten Ware. Darüber hinaus trägt SL jedoch keine Gewähr dafür, daß die Ware und ihre Programmfunktionen spezifischen Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl funktionieren.

8.2 Eventuelle Mängel, Über- oder Unterschreitungen der vertraglich vereinbarten Mengen sowie Transportschäden sind SL unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zwar: Bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens 8 Tage nach Entdeckungen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen SL mehr hergeleitet werden.

8.3 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so behält sich SL das Recht auf angemessene Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder ist sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne daß der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbeseitigung von SL verweigert oder schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Bei der Mängelbeseitigung ausgetauschte Teile und Geräte gehen in das Eigentum von SL über. Vor einer Fehlerbeseitigung durch SL, hat der Kunden alle erforderlichen Programm- und Datensicherungen selbst durchzuführen.

8.4 Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die nach Gefahrenübergang durch äußere Einflüsse, durch unsachgemäße Behandlung, nicht von SL durchgeführte Änderungen und Anbauten oder sonstige Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen. Der Einsatz von Verbrauchsmaterialien (z.B. Schreib- und Druckelemente, Farbträger, Toner, etc) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung. Reparaturleistungen einschließlich Wege-, Verpackungs- und Versandkosten werden dem Kunden in diesen Fällen gesondert berechnet.

9. Haftung

9.1 Die Haftung von SL, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf EUR 25.000,- beschränkt. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verzug, Unvermögen, Verletzung von Vertragspflichten (pVV), unerlaubter Handhabung und der deliktischen Produkthaftung. SL haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für den Verlust aufgezeichneter Daten.

9.2 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Ziff. 9.1 gelten nicht für Schäden , die von SL oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

10. Nutzung von Datenverarbeitungsprogrammen

Der Kunde ist verpflichtet, die den Programmen beigefügten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers einzuhalten.

11. Abtretung und Übertragung

Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SL.

12. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und technischen Erkenntnisse und Informationen sowie Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse von SL vertraulich zu behandeln.

13. Ausfuhrbeschränkungen

Der Kunde hat Kenntnis davon genommen, daß die gelieferten Waren zum Teil U.S.-Exportbestimmungen unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Beschränkungen einzuhalten. Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für Wirtschaft 6236 Eschborn, nach U.S.-Recht das U.S. Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C., 20044.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

14.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Magdeburg. SL ist jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Schriftform Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

16. Gültigkeit

Sollte eine oder mehrere dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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