7. Februar 2023

EL-Quartalsupdate 1/2023 – die Neuheiten

Muster 62 – Außerklinische Intensivpflege

Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) sind für Patienten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege vorgesehen. Bisher wurden diese Patienten grundsätzlich im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt. Ab dem 1. Quartal 2023 wird die Außerklinische Intensivpflege in separaten Formularen abgebildet. Muster 62A soll das Ergebnis der Potenzialerhebung dokumentieren, die vor der Verordnung erfolgt. Muster 62B ist für die Verordnung der Außerklinische Intensivpflege zu verwenden. Muster 62C bildet den Behandlungsplan ab, der jeder Verordnung beizulegen ist. Sämtliche Formulare stehen in EL zur Verfügung.

 

TI-Fachanwendung ePA Stufe 2

Das Quartalsupdate 1/2023 stellt die elektronische Patientenakte (ePA) in der Version 2.0 zur Verfügung.

 

Einsatz von arriba für alle HÄVG-Verträge (hausärztliche Versorgung)

Die arriba-Software ist eine Sammlung elektronischer Module, die für Hausarzt und Patient die gemeinsame Entscheidungsfindung für den Therapieverlauf unterstützen.

Das Modul ‚Kardiovaskuläre Prävention‘ ermöglicht dem Hausarzt auf Basis von Einzelfaktoren eine Gesamtrisikoprognose in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten von kardiovaskulären Ereignissen (Herzinfarkt/Schlaganfall) zu erstellen und zu visualisieren. Das Ergebnis der Beratung lässt sich für den Patienten ausdrucken.

Das Modul ‚Depression‘ erlaubt die Einschätzung, ob der Patient eine depressive Episode erleidet und abhängig von der Schwere, welche Therapiemöglichkeiten sinnvoll sind. Zur Einschätzung kann ein einfacher Fragebogen (PHQ-9) mit dem Patienten ausgefüllt und das Ergebnis direkt für die Prognoseberechnung verwendet werden.

In Baden-Württemberg ist arriba bereits fester Bestandteil der hausarztzentrierten Versorgung: Dort steht den teilnehmenden Hausärzten die Nutzung der Module ‚Kardiovaskuläre Prävention‘ und ‚Depression‘ im Rahmen einer kostenfreien Gruppenlizenz zur Verfügung.

Ab dem 1. Quartal 2023 sollen auch Hausärzte und ihre Patienten aus anderen Bundesländern, die an der HzV im Rahmen eines Vertrages des Hausärzteverbandes teilnehmen, das arriba-Programm verwenden können. Dazu wurde eine spezielle arriba-Version entwickelt: arriba HzV HÄVG.

Im Gegensatz zur arriba-Version für die HzV-Verträge in Baden-Württemberg darf ‚arriba HzV HÄVG‘ nicht durch die EL-Updates bereitgestellt werden. Auf https://arriba-hausarzt.de/hzv-haevg erfahren Sie, wie Sie diese arriba-Version beziehen können.

Die Anbindung erfolgt in EL immer über die arriba-Schnittstelle, die Sie bei der Softland GmbH anfordern können. In dieser Schnittstelle müssen Sie den Speicherort der arriba-Software angeben.

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